Fragen
und Antworten |
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Kircheneintritt |
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Vorabinformationen |
Durch die Taufe wird man
Mitglied der Kirche. Die Taufe ist uns heilig, sie ist der Bund Gottes mit
uns Menschen. |
Sie ist an kein bestimmtes
Alter gebunden. In Deutschland ist man ab 14 Jahren religionsmündig, d. h.
man kann ab da |
über seinen Glauben selbst
entscheiden. |
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Beim Kircheneintritt
unterscheidet man zwischen der Aufnahme durch die Taufe, dem Übertritt und
dem Wiedereintritt. |
Durch die Taufe wird eine
Person in die Kirche aufgenommen, die bisher keiner anderen christlichen
Kirche angehört |
hat und deshalb nicht
getauft ist. Gehört eine Person vorher einer anderen christlichen Kirche an,
spricht man von |
Übertritt. Wiedereintritt
schließlich meint den erneuten Eintritt einer Person, die bereits Mitglied
der evangelischen Kirche |
war aber aus der Kirche
ausgetreten ist. |
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Wie kann ich in die
evangelische Kirche eintreten? |
Rufen Sie uns an, um einen
Gesprächstermin mit unserem Pfarrer auszumachen. In dem Gespräch können Ihre
Fragen |
am besten beantwortet
werden. Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und wieder
eintreten möchten, |
können Sie sich neben
Ihrem Ortspfarrer auch an jeden anderen Pfarrer der Landeskirche wenden. |
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Welche Bedingungen werden
von mir bei einem Eintritt in die Kirche verlangt? |
Sie sollten die
grundlegenden Inhalte des evangelischen Glaubens kennen. Dazu bieten wir zwei
bis dreimal jährlich |
einen Glaubenskurs an, bei
dem wir in einer meist kleineren Gruppe über den Glauben ins Gespräch
kommen. |
Die Kurse stehen nicht nur
Menschen, die in die Kirche eintreten möchten, sondern allen Interessierten,
offen. |
Meist werden bei einem
ersten gemeinsamen Termin die weiteren Termine ausgemacht. |
Wurden Sie bereits als
Kind getauft, aber nicht mehr konfirmiert, kann der Kurs mit der
Konfirmation |
(Zulassung zum Abendmahl)
abschließen. |
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Ist der Eintritt in die
Kirche mit einer Feier im Gottesdienst verbunden? |
Ja, aber nur, wenn dies
für Sie ein Ausdruck der Freude sein kann. Empfinden sie eine solche
öffentliche Feier |
dagegen als unangenehm,
kann an ihre Stelle eine kleine feierliche Einführung im Anschluss an den
Gottesdienst treten. |
Schöner ist allerdings die
Taufe im Gottesdienst. Die Taufe von Kindern unter 14 Jahren findet immer im
Gottesdienst |
statt. Sie können Ihre
neue Kirchenmitgliedschaft auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie am
Abendmahl teilnehmen. |
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Ich gehöre einer anderen
Kirche oder Religionsgemeinschaft an. Muss ich austreten, bevor ich in
die |
evangelische Kirche
eintreten kann? |
Ja, denn eine
Doppelmitgliedschaft sollte es nicht geben. Ihren Austritt erklären Sie auf
dem Standesamt. |
Wenn Sie bisher der
katholischen Kirche oder der israelitischen Religionsgemeinschaft angehören,
müssen Sie Ihren |
Austritt nachweisen
können, bevor Sie in die evangelische Kirche eintreten. |
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Fragen zum Wiedereintritt |
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Werde ich noch einmal
getauft? |
Die Taufe ist einmalig.
Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen (ACK) |
gegenseitig anerkannt.
Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch
dann nicht, wenn Sie |
früher einer anderen
anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. |
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Muss ich mich prüfen
lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete? |
Eine Prüfung gibt es
nicht. Auch die Teilnahme an einem Glaubenskurs ist beim Wiedereintritt nicht
erforderlich. |
Lediglich ein Gespräch mit
dem Pfarrer sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am
Abendmahl sind |
erforderlich. Sie sollten
sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie
setzen Ihre Unterschrift nicht |
unter ein
Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung. |
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Werde ich der Gemeinde
vorgestellt? |
Nicht ausdrücklich. Wenn
Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht
werden. |
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Was habe ich von der
Mitgliedschaft in der Kirche? |
Die Kirche ist eine große
Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und
bekommen dadurch |
neue Anregungen für die
großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus
erwerben Sie mit der |
Kirchenmitgliedschaft
verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche
Dienste in Anspruch |
zu nehmen (z. B. die
kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer
Kirchengemeinde |
teilzunehmen. Sie haben
zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum
Leitungsgremium |
teilzunehmen, selbst zu
wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. |
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Welche Unterlagen werden
benötigt? |
Sofern Sie dem Pfarrer
nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei
haben. |
Außerdem werden bei einem
Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung)
und möglichst |
auch die Taufurkunde
benötigt. |
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Was kostet mich der
Eintritt? |
Der Eintritt in die
evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen
Stellen, kostenlos. |
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Was kostet mich die
Mitgliedschaft? |
Es gibt viele
Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche,
Studierende, Arbeitslose, Rentner). |
In der Regel müssen 9
Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem
Bruttoeinkommen |
von 899,99 € für Ledige,
1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.
Wer 2.500 € brutto |
im Monat verdient und
verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer
kann als Sonderausgabe |
von der Einkommenssteuer
abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist
dankbar, dass ihre |
Mitglieder die kirchliche
Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer
unterstützen. |
Falls Sie eine
Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem
Wiedereintritt eintragen. |
In unserer Gemeinde zahlen
die meisten Gemeindeglieder außerdem freiwillig ein Ortskirchgeld, das
zwischen 6 - 30 € |
jährlich liegt. |
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Was hat der Staat mit der
Kirchensteuer zu tun? |
Der Staat zieht die
Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die
Kirche an den Staat eine Gebühr. |
Ein eigenes kirchliches
System wäre erheblich teurer. |
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